Forfaitierung

Forfaitierung
For|fai|tie|rung 〈[fɔrfɛ-] f. 20; Wirtsch.〉 Methode der Exportfinanzierung über eine Finanzierungsgesellschaft (Kreditinstitut), die die Forderungen mit allen Risiken erwirbt [<frz. forfait „Pauschalvertrag“]

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Forfaitierung
 
[fɔrfɛ-; à forfait], englisch Forfeiting [fɔ'fɪtɪȖ], Form der Exportfinanzierung, bei der der Exporteur eine (lang- und mittelfristige) Forderung, in der Regel mit Wechsel unterlegt, an eine Bank oder Finanzierungsgesellschaft (Forfaiteur) verkauft. Der Forfaiteur übernimmt alle Risiken (Delkredere-, politisches und Kursrisiko), da keine Rückgriffsmöglichkeiten auf den Verkäufer bestehen, achtet aber darauf, dass die Forderungen durch Verpflichtungserklärungen von Banken guter Bonität gesichert sind. Vorteile der Forfaitierung für den Exporteur: Verbesserung der Liquidität (Forderung wird unter Abzug eines Diskonts sofort ausbezahlt), Vermeidung von Kredit- und Wechselkursrisiken, Entlastung der Bilanz von langfristigen Forderungen. (Factoring)

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For|fai|tie|rung, die; -, -en (Kaufmannsspr.): das Forfaitieren.

Universal-Lexikon. 2012.

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